OrG]) ausgeweitet. Diese Ausweitung auf die Verwaltungsregion Seeland ermöglicht es ihr, innerhalb des Perimeters längere Spaziergänge zu machen, sich medizinischen Behandlungen zu unterziehen und von allfälligen Therapieangeboten Gebrauch zu machen. Soweit die Beschwerdeführerin nunmehr verlangt, dass dieser Perimeter auf die Verwaltungsregion Bern-Mittelland und Gebiete des Kantons Solothurn ausgeweitet werden soll, um regelmässige Arzttermine wahrzunehmen, kann auf die Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts in seiner Stellungnahme verwiesen werden.