6.2 Die Beschwerdeführerin verlangt in Bezug auf die angeordneten Ersatzmassnahmen eventualiter die Aufhebung des Hausarrests und des Electronic Monitorings, subeventualiter die Aufhebung des Hausarrests und des Electronic Monitorings unter gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheitsleistung auf insgesamt CHF 300'000.00 sowie sub-subeventualiter die Ausweitung der überwachten Eingrenzung auf die Verwaltungsregionen Seeland und Bern-Mittelland sowie auf das Gebiet der Gemeinden Grenchen SO, Bettlach SO, Selzsach SO, Bellach SO, Solothurn SO, Biberist SO und Gerlafingen SO. 6.3