10 fänglich auf die Begründung im angefochtenen Entscheid sowie den Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts vom 1. November 2024 verweisen werden. 5.5 Hervorzuheben ist, dass die Beschwerdeführerin wiederholt geäussert hat, dass sie sich dringend in Kalifornien medizinisch untersuchen lassen müsse (Einvernahme vom 8. Januar 2025, Z. 84 ff., Z. 1024 ff.; vgl. Ermittlungsbericht der Kantonspolizei vom 16. Januar 2025;).