Den Ausführungen der Staatsanwaltschaft kann gefolgt werden. Auch wenn die Beschuldigte gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Schweiz wohnhaft ist, so ist aufgrund der gesamten Umstände davon auszugehen, dass die weiteren Aspekte gegenüber dem Bezug zur Schweiz stärker ins Gewicht fallen und deswegen die reale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Beschuldigte der Strafuntersuchung durch Ausreise in die USA (oder nach Peru) entziehen könnte.