Abgesehen davon scheine sie keine persönlichen oder familiären Verbindungen zur Schweiz zu haben. Sie habe im Falle einer Verurteilung eine langjährige Freiheitsstrafe (sowie eine Landesverweisung) zu erwarten und es bestehe in Anbetracht der erdrückenden Beweislage die ernsthafte Gefahr, dass sie sich dem Strafverfahren und der zu erwartenden Sanktion (und Massnahme) durch Flucht ins Ausland entziehe. Dies sei umso mehr der Fall, als sie gemäss ihren eigenen Angaben tatsächlich das Land verlassen wolle, um sich in Kalifornien medizinisch behandeln zu lassen und ihre Familie zu treffen.