Dem Dokument ist zudem zu entnehmen, dass G.________ sel. im Austausch für die Bereitstellung des Geldes zum Kauf der Immobilie darin leben und die volle Verantwortung über die Immobilie sowie die anfallenden Kosten (Steuern, Wasser, Strom, Versicherungen, Instandhaltung etc.) übernehmen soll (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. Januar 2025, Z. 378 ff., Beilage 5). Gemäss Ermittlungsbericht der Kantonspolizei vom 4. Dezember 2024 habe H.________ zudem gegenüber der Polizei anlässlich der Herausgabe seiner Unterlagen zum Kauf der Wohnung an der E.