__ die Wohnung dann nicht wird verwenden können (was nach seinem Todesfall unstrittig der Fall ist). Indem die Beschuldigte und ihr Ehemann nach dem Tod von G.________ nichts unternahmen, verletzten sie damit potentiell ihre Rückzahlungspflicht an die Erben des Verstorbenen. Damit ist auch gleich erklärt, inwiefern bei der Beschuldigten und ihrem Ehemann entgegen den Ausführungen der Verteidigung von einer Bereicherungsabsicht ausgegangen werden könnte, wobei diese subjektive Komponente auch von Sachgericht abschliessend zu beurteilen sein wird.