Ebenso unbestrittenermassen stammten die Mittel für die Tilgung des Kaufpreises von G.________, der im September 2022 den entsprechenden Betrag bzw. sogar einen den verurkundeten Kaufpreis übersteigenden Betrag auf das Klientenkonto des Notars H.________ überwies und als Zahlungszweck den Vermerk «purchase real estate» verwendete (vgl. Beilage 13 zur Strafanzeige vom 25.03.2024). Weiter gibt es zahlreiche und gewichtige Hinweise, dass der verstorbene G.________ die von ihm bezahlte und von der Beschuldigten und ihrem Ehemann gekaufte Liegenschaft, eigentlich für sich selbst verwenden wollte (vgl. die Ausführungen in der