3. Die Beschwerdeführerin wird dringend verdächtigt, gemeinsam mit ihrem Ehemann D.________ die ihr (und ihrem Ehemann) in Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaft an der E.________ (Strasse) in F.________ (Ort) anvertrauten Vermögenswerte (im Wert von USD 1'740'000.00) unrechtmässig verwendet und sich so der Veruntreuung strafbar gemacht zu haben. Zudem wird ihr (und ihrem Ehemann) vorgeworfen, gegen das Bundegesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41 [«Lex Koller»]) verstossen zu haben.