2 1.3 Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 13. Februar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte Folgendes: 1. Der Entscheid (Ziffern 1 bis 5) des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 31. Januar 2025 (Verfahren KZM 25 164) sei aufzuheben und der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 24. Januar 2025 auf Verlängerung der Ersatzmassnahmen vollumfänglich abzuweisen. 2. Eventualiter: