Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen im Rechtsmittelverfahren (statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons BK 23 15 vom 30. Juni 2023 E. 7.2.1). Gleiches gilt, wenn die Rückweisung durch einen (teilweise) kassatorischen Entscheid des Bundesgerichts erwirkt wird.