Da ihr die unentgeltliche Rechtspflege gewährt worden war, wurde festgehalten, dass die Kosten, bestimmt auf CHF 2'000.00, vorläufig vom Kanton Bern zu tragen seien und sie diese dem Kanton Bern zurückzuzahlen habe, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlaubten. 4.2.2 Wie erwähnt (E. 3.1), erwog das Bundesgericht im Urteil 7B_105/2023 vom 5. Februar 2025, dass die Beschwerde hinsichtlich der Vorwürfe der Schändung und der sexuellen Handlungen mit Kind zur Recht erfolgt und entsprechend teilweise gutzuheissen sei.