3. 3.1 Das Bundesgericht erwog im Urteil 7B_105/2023 vom 5. Februar 2025, dass die Würdigung der Beschwerdekammer, wonach sich die Vorwürfe der Vergewaltigung bzw. der sexuellen Nötigung nach Art. 189 und Art. 190 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) nicht mit einer für eine Anklage hinreichenden Sicherheit halten liessen, keinen Anlass zur Kritik gebe. Für eine Gewaltanwendung bestünden weder objektive Anzeichen noch entsprechende Aussagen, die ein solches Geschehen nahelegten. Anders verhalte es sich hinsichtlich der Tatbestande