Dagegen führte die Beschwerdeführerin Beschwerde in Strafsachen. Mit Urteil 7B_105/2023 vom 5. Februar 2025 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, hob den Beschluss der Beschwerdekammer auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdekammer zurück. Mit Verfügung vom 13. Februar 2025 (neu unter der Verfahrensnummer BK 25 70) gab die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen. In der Folge gingen keine abschliessenden Bemerkungen ein.