(nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein. Die weiteren gegen die Beschuldigten erhobenen Vorwürfe wurden mit Strafbefehlen BM 21 30840 (Beschuldigter 1) und BM 21 31943 (Beschuldigter 2) vom 25. April 2023 behandelt. Die von der Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin F.________, gegen die (Teil-)Einstellungsverfügung erhobene Beschwerde vom 19. September 2022 wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 22 388 vom 22. März 2023 ab. Dagegen führte die Beschwerdeführerin Beschwerde in Strafsachen.