1. Von den Schlussbemerkungen (inkl. Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 23. November 2024) des Beschwerdeführers vom 13. Januar 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Das Gesuch um Beizug der Akten des Beschwerdeverfahrens BK 24 547 (inkl. der Akten BM-24-1476 der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland bzw. BM 24 47890 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland) sowie um Einsicht in dieselben wird definitiv abgewiesen. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.