Zum dringenden Tatverdacht wegen Raubes verweist das Zwangsmassnahmengericht zum einen auf seine Ausführungen in seinem Entscheid KZM 24 1998 vom 21. September 2024 betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft im Jugendstrafverfahren. Zum anderen hält es fest, dass dieser Tatvorwurf herangezogen werden könne, da der Strafbefehl der Jugendanwaltschaft vom 15. Oktober 2024 zwischenzeitlich für nichtig erklärt worden sei.