_ bestätigt. Des Weiteren habe er angegeben, dass in Bern ein Verfahren wegen Raubes gegen ihn geführt worden und er für 39 Tage im Regionalgefängnis Thun inhaftiert gewesen sei. Auch Letzteres spreche dafür, dass es sich bei E.________ und A.________ um dieselbe Person handle. In Kenntnis dieser neuen Sachlage habe die Jugendanwaltschaft ihren Strafbefehl vom 15. Oktober 2024 mit Verfügung vom 17. Dezember 2024 mangels sachlicher und funktioneller Zuständigkeit für nichtig erklärt und das Strafverfahren an die für erwachsene Beschuldigte zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.