5 schaft zugestellt, was der Verteidigung, die den Beizug der Akten BK 24 547 inkl. Vorakten verlangt, bekannt ist. Zumal die Verteidigung nicht vorbringt, dass das Akteneinsichtsgesuch bereits förmlich durch die Staatsanwaltschaft behandelt worden wäre, wird dies spätestens dann der Fall sein, wenn die Staatsanwaltschaft wieder im Besitz der fraglichen Akten ist. 4.4 Entgegen den Vorbringen in der Beschwerde sind vorliegend keine Gehörsverletzungen zu erblicken.