vom 30. September 2024 betreffend Strafverfahren P/22844/2024; - Haftantrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf vom 24. November 2024 betreffend Strafverfahren P/22844/2024; - Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Genf vom 25. November 2024 betreffend Haftanordnung. Wie den vorinstanzlichen Akten entnommen werden kann, wurde der Verteidigung mit Verfügung vom 17. Dezember 2024 eine Kopie des Haftverlängerungsantrags zugestellt. Auch ist festzuhalten, dass in der Stellungnahme vom 19. Dezember 2024 an die Vorinstanz auf die Beilagen zum Haftverlängerungsantrag Bezug genommen wurde.