3. 3.1 Mit Stellungnahme vom 11. Januar 2025 reichte die Staatsanwaltschaft den Festnahme-Rapport der Kantonspolizei Basel-Stadt vom 23. November 2024 ein. Der Beschwerdeführer reichte auf entsprechende Aufforderung hin das in der Beschwerdeschrift erwähnte Einvernahmeprotokoll vom 23. November 2024 nach. 3.2 Da die Beschwerdekammer mit voller Kognition ausgestattet ist, hat sie in hängigen Haftbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch erstmals geltend gemachte oder von