Mit Verfügung vom 13. Januar 2025 (vorab elektronisch) nahm und gab die Verfahrensleitung von den erwähnten Eingaben Kenntnis und gab bekannt, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Zudem wurde der Beschwerdeführer bzw. Rechtsanwalt B.________ aufgefordert, innert zwei Tagen ab Zustellung dieser Verfügung das in der Beschwerdeschrift erwähnte Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers einzureichen.