1.5 Am 7. Januar 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab dem Zwangsmassnahmengericht und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem forderte sie das Zwangsmassnahmengericht zum Einreichen der Haftakten inkl. Vorakten auf. Gleichzeitig wies sie das Gesuch um Beizug der Akten des Beschwerdeverfahrens BK 24 547 (inkl. der Akten BM-24-1476 bzw. der Akten BM 24 47890) sowie um Einsicht in dieselben vorläufig ab.