5. In formeller Hinsicht wird beantragt, es seien die Akten des Verfahrens BM-24-1476 der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, des Verfahrens BM 24 47890 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sowie des Verfahrens BK 24 547 der Beschwerdekammer beizuziehen und dem Beschwerdeführer sei Gelegenheit zur Einsicht in diese zu geben.