Dagegen erhob A.________, alias E.________, (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 6. Januar 2024 (elektronische Eingabe) Beschwerde bei der Beschwerdekammer und beantragte: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 24. Dezember 2024, KZM 24 2638, Ziffern 1 und 2, sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuer.