Mit Verfügung der Jugendanwaltschaft vom 17. Dezember 2024 wurde der gegen E.________ ausgefällte und in Rechtskraft erwachsene Strafbefehl BM-24-1476 für nichtig erklärt. Dagegen ist eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) hängig (BK 24 547). Aktuell führt die Staatsanwaltschaft gegen A.________, alias E.________, somit ein Strafverfahren (BM 24 14071) wegen Raubes, Widerhandlungen gegen das Auslän- der- und Integrationsgesetz, Hausfriedensbruchs und Betrugs, evtl. unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen.