3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung legt die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht am Ende des Verfahrens fest. Der Beschwerdeführer ist hierfür im Umfang von zwei Dritteln rückzahlungspflichtig. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten – per Einschreiben)