9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als festgestellt wird, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das rechtliche Gehör verletzt hat. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden im Umfang von CHF 800.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die verbleibenden Kosten von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern.