Weiter können Einvernahmen objektive Beweismittel nicht ersetzen. Es gehört zu einer guten Einvernahmetechnik, dass die Aussagen auf ihre externe Validität untersucht werden, d.h. auf ihre Gültigkeit im Vergleich zu anderen Ermittlungsergebnissen (HAAS/ILL, Gesprächsführungstechniken in der Einvernahme, in: forumpoenale Sonderheft/2013, S. 10 f.). Da die Eignung im vorliegenden Fall bejaht werden kann, muss sich die Kammer auch nicht weiter damit befassen, dass es sich um eine Standardmassnahme handle, wie der Beschwerdeführer vorbringt.