Den vorliegenden Akten lässt sich entnehmen, dass der Geschädigte ein Mobiltelefon kaufen wollte. Als er an der abgemachten Adresse angekommen sei, habe ihn ein Mädchen hineingewinkt. Er habe ihr zu verstehen gegeben, dass sie herauskommen solle. Sie habe kurz ins Gebäude hineingeschaut und etwas gesagt. Er habe daher das Gefühl gehabt, dass sich weitere Personen im Gebäude befänden. Es seien dann drei Jungs und ein Mädchen aus dem Gebäude gekommen, worauf er davongefahren sei. Er habe die Polizei angerufen und parallel dazu ein weiteres Treffen ausgemacht.