3 Musikclip zu drehen. In der Folge habe er sehr genau den Namen der Gruppe und der beteiligten Personen genannt, was für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spreche. Weiter seien die Umstände des Raubes nicht etabliert. Es sei keine Rede von einem Opfer gewesen. Weiter sei die C.________ (Adresse) erwähnt worden, ohne weitere Details zu nennen. Alsdann rügt der Beschwerdeführer, dass er beim zweiten potenziellen Käufer vor dem Lift von der Polizei angehalten worden sei.