Urteil des Bundesgerichts 7B_253/2023 vom 31. August 2023 E. 3.2.1). Nach Art. 382 Abs. 1 StPO kann jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheids hat, ein Rechtsmittel ergreifen.