(nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 7. Februar 2025 Beschwerde. Mit Verfügung vom 14. Februar 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren, das sie sogleich bis zum Abschluss des Entsiegelungsverfahrens KZM 25 306 sistierte. Weiter stellte sie fest, dass die Staatsanwaltschaft die Akten BJS 25 615 sowie BJS 25 612, BJS 25 613 und BJS 25 614 eingereicht hatte. Sie gewährte dem Beschwerdeführer Einsicht in die Akten BJS 25 615 und retournierte die restlichen Akten an die Staatsanwaltschaft.