1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen versuchten Raubes, evtl. strafbaren Vorbereitungshandlungen hierzu, sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz, in dessen Rahmen am 24. Januar 2025 sein Mobiltelefon sichergestellt wurde. Gleichentags verfügte die Staatsanwaltschaft mündlich die Durchsuchung des Mobiltelefons, wobei A.________ schliesslich die Siegelung beantragte. Gegen den nunmehr verschriftlichten Durchsuchungsbefehl vom 28. Januar 2025 erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.__