fügung auch eine Untersuchung wegen Ehrverletzungsdelikten und UWG-Wider- handlungen eröffnet worden wäre, geht aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 3. Dezember 2024 nicht hervor. 7.4 Die Beschwerdekammer gelangt sodann zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Ehrverletzungsdelikten und Widerhandlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu Recht nicht an die Hand genommen hat. 7.4.1