vgl. auch VOGELSANG, in: Basler Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 47 zu Art. 309 StPO). Dennoch ist die Staatsanwaltschaft an das Beschleunigunsgebot gebunden (Art. 5 Abs. 1 StPO). Dass die Nichtanhandnahme des Verfahrens wegen Ehrverletzungsdelikten und Wi-