Die Privatklägerschaften werfen den Beschuldigten im Rahmen der Strafanzeige vom 10.07.2024 auch vor, Ehrverletzungsdelikte gemäss Art. 173 ff. StGB begangen und gegen Art. 23 i.V.m. Art. 3 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Diese Vorwürfe werden allerdings nicht näher, beziehungsweise stichhaltig begründet, und es ist auch objektiv nicht ersichtlich, wieso sich die Beschuldigten entsprechend strafbar gemacht haben sollten. Hier wird offensichtlich ein pauschaler Konnex zum Verfahren gegen die Versicherungsgesellschaft M.________ SA bel der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt