Wie weit dieses Recht geht, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Würdigung der konkreten Umstände beurteilen. Entscheidend ist, ob dem Betroffenen ermöglicht wurde, seinen Standpunkt wirksam zur Geltung zu bringen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_1408/2024 vom 1. Oktober 2025 E. 3.2.2 mit Hinweisen). Die formelle Natur des rechtlichen Gehörs soll nicht zu prozessualen Leerläufen führen, sondern verhindern, dass sich die Verletzung von Teilnahmerechten auf den Entscheid auswirkt.