5. 5.1 Was die Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Datenschutzgesetz anbelangt, wird oberinstanzlich zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt. Zur Begründung wird vorgebracht, in der angefochtenen Verfügung (Anmerkung der Kammer: im Teil der Einstellung) werde mehrfach auf eine Stellungnahme der Beschuldigten 2 vom 18. Dezember 2024 hingewiesen, wovon