Des Weiteren wurde um Edition der Verfahrensakten PE23.005462-MMR beim Ministère Public de l’arrondissement de Lausanne sowie der Verfahrensakten D 24 42 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg ersucht. Mit Verfügung vom 25. November 2024 nahm und gab der verfahrensleitende Staatsanwalt von der Eingabe Kenntnis und erkannte die eingereichten Unterlagen zu den Akten. Gleichzeitig wurde der Beschuldigten 2 die Möglichkeit eingeräumt, sich schriftlich zur vorerwähnten Stellungnahme vernehmen zu lassen