Am 6. September 2024 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und stellte in Aussicht, das Verfahren gemäss dem beigelegten Entwurf teilweise einzustellen (DSG-Widerhandlungen) und darüber hinaus nicht an die Hand zu nehmen (Ehrverletzungsdelikte und UWG- Widerhandlungen). Dem beigelegten Entwurf der Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügung konnte zudem entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft auf die Durchführung einer Hausdurchsuchung bei der Beschuldigten 2 zwecks Sicherung und Beschlagnahme zu verzichten und den in der Strafanzeige gestellten