StGB; SR 311.0) und der Widerhandlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde vermerkt, dass keine Untersuchung eröffnet, sondern beabsichtigt werde, insoweit die Nichtanhandnahme des Verfahrens zu verfügen. Am 6. September 2024 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und stellte in Aussicht, das Verfahren gemäss dem beigelegten Entwurf teilweise einzustellen (DSG-Widerhandlungen) und darüber hinaus nicht an die Hand zu nehmen (Ehrverletzungsdelikte und UWG- Widerhandlungen).