__ Behandlungen. Mit Schreiben vom 29.05.2024 forderten die beiden Privatklägerschaften die A.________ in Bern unter Hinweis auf Art. 25 des Datenschutzgesetzes auf, sie darüber zu informieren, ob sie oder von ihr beauftragte Dritte gegenwärtig oder in den letzten fünf Jahren Daten über B.________ oder die D.________ AG sammeln würden, beziehungsweise gesammelt hätten. Im Weiteren verlangten sie die Herausgabe sämtlicher Daten […], welche über sie bestehen würden, und […] die Angabe der Herkunft dieser Daten und an wen diese allenfalls weitergegeben worden seien. Mit Schreiben vom 13.06.2024 nahm die A.________ zu den gestellten Fragen Stellung.