__ AG eine schriftliche Einverständniserklärung zur Verwendung der massgebenden Akten eingeholt, hätten. Das Verfahren wurde in der Folge gerichtsstandmässig durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt übernommen, die entsprechende Untersuchung wird dort unter der Verfahrensnummer PE23.005462-MMR geführt. […]. Im Rahmen der weiter oben erwähnten Diskussionen wandte sich die M.________ AG unlängst an die A.________ in Bern und bat um Unterstützung. Diese gab an, gegen die beanstandeten Abrechnungen der D.________ AG nichts unternehmen zu können, da diese nicht Mitglied des Verbands sei.