Mitarbeitende der M.________ AG bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg wegen Ehrverletzungsdelikten sowie wegen Widerhandlungen gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und gegen das Datenschutzgesetz angezeigt, da diese in Zusammenhang mit den vorgenannten Streitigkeiten Klientinnen und Klienten der Privatklägerschaften kontaktiert und von diesen unter Hinweis auf eine «prozessuale Untersuchung der Behandlungspraxis» der D.________ AG eine schriftliche Einverständniserklärung zur Verwendung der massgebenden Akten eingeholt, hätten.