Die beiden Privatklägerschaften haben sich in der Vergangenheit in Zusammenhang mit erfolgten P.________ Behandlungen und anschliessenden Abrechnungen im Streit beziehungsweise in Diskussionen unter anderem mit der Versicherungsgesellschaft M.________ SA mit Sitz in Lausanne befunden. Diese betreibt unter der Bezeichnung «Q.________» eine R.________ (Versicherung). In deren Verlauf haben B.________ und die D.________ AG Mitarbeitende der M.__