Die Anforderung an die Begründungstiefe variiert je nach Art der Parteistellung. Insbesondere die geschädigte Person hat ihre Parteistellung und damit die grundsätzliche Legitimation zur Beschwerde ausführlich darzulegen (statt vieler: Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 216 vom 13. Dezember 2023 E. 4.1 und BK 23 467 vom 5. Dezember 2023 E. 3.2, je mit Verweis auf DEMARMELS, Die Legi-