Am 14. Oktober 2025 nahm und gab sie von der unaufgeforderten Eingabe der Beschwerdeführenden vom 13. Oktober 2025 Kenntnis. Am 23. Oktober 2025 reichte die Beschuldigte 2 eine weitere unaufgeforderte Stellungnahme ein, wovon die Verfahrensleitung am 24. Oktober 2025 Kenntnis nahm und gab. Am 5. November 2025 nahm und gab sie von der unaufgeforderten Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 3. November 2025 Kenntnis.