3 Kenntnis gegeben. Mit Verfügung vom 10. September 2025 nahm und gab die Verfahrensleitung von der Eingabe der Beschwerdeführenden vom 8. September 2025 Kenntnis. Am 8. Oktober 2025 nahm und gab sie von der unaufgeforderten Eingabe der Beschuldigten 2 vom 7. Oktober 2025 Kenntnis. Am 14. Oktober 2025 nahm und gab sie von der unaufgeforderten Eingabe der Beschwerdeführenden vom 13. Oktober 2025 Kenntnis.