Am 17. Februar 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren, stellte fest, dass die Beschwerde weder durch Rechtsanwalt C.________ noch Rechtsanwalt E.________ unterzeichnet worden ist und forderte die Beschwerdeführenden auf, innert Frist anzugeben, durch wen die Beschwerde unterschrieben ist bzw. diese allenfalls durch Rechtsanwalt C.________ und/oder Rechtsanwalt E.________ unterschreiben zu lassen, ansonsten auf die Beschwerde mangels gültiger Unterschrift nicht eingetreten werde.